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Tresorit – Nutzungsbedingungen Juni 2019

Wir haben unsere Nutzungsbedingungen aktualisiert. Wenn Sie sich nach dem 19. Juni 2019 für den Service registrieren, gelten die aktualisierten Nutzungsbedingungen. Wenn Sie sich vor diesem Datum für den Dienst registriert haben, treten die aktualisierten Nutzungsbedingungen in Kraft, sobald Sie diese akzeptieren, spätestens jedoch 30 Tage, nachdem Sie unsere E-Mail-Benachrichtigung über die Änderungen erhalten haben. Übersetzungen werden nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt. Bei Unstimmigkeiten oder Konflikten zwischen einer Übersetzung und der englischen Version gilt die englische Version.

Vielen Dank, dass Sie Tresorit benutzen. Tresorit ist ein Cloudbasierter Dienst, der es Ihnen ermöglicht, mittels kryptographischer End-to-End-Sicherheit Dateien gemeinsam mit Ihren Partnern, Kollegen und Freunden zu teilen und zusammenzuarbeiten. Unsere Dienstleistungen werden von der Tresorit AG mit Sitz an der Franklinstrasse 27, 8050 Zürich, Schweiz ("Tresorit") erbracht.

Dieses Dokument (der "Vertrag") ist ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen Ihnen ("Kunde" oder "Nutzer") und Tresorit und regelt den Zugang und die Nutzung unserer Produkte und Dienstleistungen, einschliesslich Anwendungen, Webseiten und zugehöriger Software ("Dienstleistungen"). Wenn Sie diesem Vertrag nicht als Einzelperson, sondern im Namen Ihres Unternehmens zustimmen, dann steht "Kunde" für Ihr Unternehmen. In diesem Fall ist dieser Vertrag für Ihr Unternehmen bindend, es sei denn, Ihr Unternehmen hat einen separaten Vertrag mit uns getroffen. Bevor Sie fortfahren bestätigen Sie, dass Sie über die erforderliche Befugnis verfügen, diesen Vertrag im Namen des Kunden abzuschliessen.

Wenn Sie zur Zusammenarbeit über ein von einem Kunden eingerichtetes Konto eingeladen werden, d.h. Sie sind ein von der Firma verwalteter Nutzer, beachten Sie bitte, dass zusätzlich zu diesem Vertrag Ihr Zugang und Ihre Nutzung der Dienstleistungen der Kontrolle Ihres Unternehmens unterliegen.

Bitte lesen Sie dieses Dokument sorgfältig durch. Wenn Sie sich für unsere Dienstleistungen anmelden, darauf zugreifen oder diese nutzen, erklären Sie sich mit diesem Vertrag einverstanden. Bitte nutzen Sie die Dienstleistungen nicht, wenn Sie unter 18 Jahre alt oder nach geltendem Recht davon ausgeschlossen sind.

Version: 19. Juni 2019

Nutzungsbedingungen herunterladen

  1. Dienstleistungen

    1. Anwendungsbereich: Dieser Vertrag regelt den Zugang und die Nutzung aller Produkte und Dienstleistungen, die Tresorit gehören und von Tresorit angeboten werden, einschliesslich Anwendungen, Webseiten und Technologien oder Funktionen und zugehöriger Software ("Dienstleistungen"). Für die Nutzung unserer Dienstleistungen ist Ihre Zustimmung zu diesem Vertrag sowie den Nutzungsrichtlinien, der Tresorit-Datenschutzerklärung und dem Zusatz zur Datenverarbeitung (falls anwendbar) notwendig.

    2. Wiederverkäufer: Als Kunde können Sie ein Abonnement direkt von einem Dritten ("Wiederverkäufer") erwerben. In solchen Fällen können zusätzlich zu diesem Vertrag separate Bedingungen mit dem Wiederverkäufer für Ihren Zugang zu unseren Dienstleistungen gelten. Sie erkennen ausdrücklich an und stimmen zu, dass Tresorit berechtigt ist, diesen Vertrag gegen Sie durchzusetzen und dass Wiederverkäufer nicht befugt sind, im Namen von Tresorit irgendwelche Zusagen oder Verpflichtungen zu machen. Tresorit ist an keine anderen Verpflichtungen gebunden als die in den oben in Ziffer 1.1 aufgeführten genannten Dokumente.

    3. Änderungen in den Dienstleistungen: Wir sind immer auf der Suche nach Möglichkeiten, unsere Dienstleistungen besser, intelligenter und sicherer zu machen. Um dem gerecht zu werden, müssen wir möglicherweise von Zeit zu Zeit die Features und Funktionen anpassen. Wenn wir die Dienstleistungen während der Laufzeit dieses Vertrages in einer Weise ändern, welche die Funktionalität erheblich einschränkt oder den Zugriff auf bestimmte Funktionen einschränkt, werden wir die Kunden über die mit ihrem Konto verknüpfte E-Mail-Adresse informieren. Nach Erhalt der Mitteilung können Sie als Kunde diesen Vertrag innerhalb von dreissig Tagen kündigen. In diesem Fall erhalten Sie eine anteilige Rückerstattung der Anzahlung. Dieses Kündigungsrecht gilt nicht für Aktualisierungen von Features, die als Beta Services zur Verfügung gestellt werden.

  2. Vertraulichkeit von verschlüsselten Inhalten

    1. Verschlüsselung: Sie anerkennen, dass durch die Nutzung unserer Dienstleistungen die hochgeladenen und/oder freigegebenen Dateien ("Kundendateien") durch client-seitige Verschlüsselung verschlüsselt werden, bevor sie den Standort des Nutzers verlassen ("Verschlüsselter Inhalt"). Verschlüsselte Inhalte können nach bestem Wissen und Gewissen und nach dem derzeitigen Stand der Technik von Tresorit oder unbefugten Dritten nicht entschlüsselt oder zurückgesetzt werden.

    2. Zusammenarbeit: Wenn Sie Kundendateien über den Dienst hochladen und/oder freigeben, können verschlüsselte Inhalte nur von Ihnen entschlüsselt werden, indem Sie auf Ihr Konto zugreifen und von Personen, mit denen verschlüsselte Inhalte ausdrücklich geteilt werden ("Kollaborateur"). Wenn Sie ein firmenverwalteter Nutzer sind oder der betreffende Kollaborateur ein firmenverwalteter Nutzer ist, kann Ihr Administrator oder der Administrator Ihres Kollaborateurs in bestimmten Fällen auch kryptografischen Zugriff auf die freigegebenen verschlüsselten Inhalte gemäss Abschnitt 5 (Business-Administrator) unten haben.

    3. Rollen und Berechtigungen: Sie verstehen, dass verschlüsselte Inhalte für Kollaborateure zugänglich sind, soweit den betreffenden Kollaborateuren der Zugriff gewährt wurde. Die Rechte von Ihnen und Ihren Kollaborateuren werden in Übereinstimmung mit Ihrer "Erlaubnis" definiert, die festlegt, ob Sie den verschlüsselten Inhalt ändern, löschen oder erneut freigeben dürfen. Bevor Sie verschlüsselte Inhalte freigeben, beachten Sie bitte die Berechtigungen des jeweiligen Kollaborateurs

    4. Passwort: Tresorit hat keinen Zugriff auf Passwörter und es gibt keine Möglichkeit für Tresorit, Passwörter für Ihr Konto wiederherzustellen. Tresorit haftet nicht, wenn verschlüsselte Inhalte aufgrund von Passwortverlust nicht entschlüsselt werden können. Es wird dringend empfohlen, dass Nutzer Backups von Inhalten auf ihren eigenen Systemen aufbewahren.

  3. Kundendateien

    1. Eingeschränkte Berechtigung: Dieser Vertrag gewährt Tresorit kein Eigentum an den Inhalten von Kundendateien oder am geistigen Eigentum des Kunden, mit Ausnahme der begrenzten Rechte, die für Tresorit vernünftigerweise notwendig sind, um die Dienstleistungen in Übereinstimmung mit diesem Vertrag zu erbringen, insbesondere zur Speicherung, Sicherung oder Übertragung (wie in Ziffer 4.3 beschrieben) von Kundendateien und Servicedaten.

    2. Inhalt: Sie verstehen, dass Tresorit effiziente Kryptographie-Algorithmen verwendet, um Kundendateien zu schützen und als Kunde sind Sie vollständig und allein verantwortlich für den Inhalt der Kundendateien. Durch die Nutzung unserer Dienstleistungen garantieren Sie, dass Sie über alle erforderlichen Berechtigungen für jede Kundendatei verfügen, einschliesslich Urheberrecht und anderer geistiger Eigentumsrechte, um die Inhalte über die Dienstleistungen zu verteilen, zu übertragen, zu speichern und/oder online verfügbar zu machen.

    3. Firmenverwaltete Nutzer: Als firmenverwalteter Nutzer oder Administrator anerkennen Sie, dass Kundendateien Eigentum des Kunden sind und dass dieser Vertrag dem Kunden viele Möglichkeiten und die Kontrolle über Kundendateien bietet, die innerhalb unserer Dienstleistungen hochgeladen und/oder gemeinsam genutzt werden, wie in Abschnitt 5 (Business-Administrator) beschrieben. Darüber hinaus können Kollaborateure je nach deren jeweiligen Rechten den verschlüsselten Inhalt ändern, löschen oder erneut freigeben.

  4. Datenverarbeitung und -übertragung

    1. Personenbezogene Daten: Für den Betrieb und die Bereitstellung der Dienstleistungen erhebt Tresorit bestimmte unverschlüsselte Informationen ("Servicedaten"), die personenbezogenen Daten enthalten können. Weitere Informationen darüber, wie Tresorit personenbezogene Daten erhebt, verwendet und weitergibt, finden Sie in der Datenschutzerklärung von Tresorit und (falls anwendbar) im Datenverarbeitungsvertrag. Der Kunde anerkennt, dass verschlüsselte Inhalte aufgrund der client-seitigen Verschlüsselung aus Sicht von Tresorit nicht als personenbezogene Daten gelten, da Tresorit keine verschlüsselten Informationen zur Identifizierung einer Person verwenden kann.

    2. Unterauftragsverarbeiter: Der Kunde stimmt zu, dass Tresorit bei der Erbringung der Dienstleistungen Unternehmen der Tresorit-Gruppe und autorisierte Dienstleister mit der Verarbeitung verschlüsselter Inhalte und Servicedaten ("Unterauftragsverarbeiter") beauftragt, einschliesslich und ohne Einschränkung aller damit verbundenen personenbezogenen Daten im Rahmen dieses Vertrages innerhalb des EWR, der Vereinigten Staaten und anderer Länder und Gebiete. Die Liste der Unterauftragsverarbeiter ist verfügbar unter: https://support.tresorit.com/hc/de/articles/216114397-Leistungen-Dritter.

    3. Datenübertragungen: Der Kunde stimmt zu, dass Tresorit und seine Unterauftragsverarbeiter verschlüsselte Inhalts- und Servicedaten zwischen ihren Servern auf die Geräte von Nutzern und/oder Kollaborateuren übertragen können, so dass Nutzer und Kollaborateuren Zugang zu Kundendateien an anderen Orten als dem Land des Kunden haben können. Tresorit kann dem Kunden die Möglichkeit geben, ein grösseres geografisches Gebiet für Datenspeicherzwecke auszuwählen. In diesem Fall wird Tresorit Kundendateien in dem vom Kunden gewählten Gebiet speichern.

    4. Datenverarbeitung im Auftrag des Kunden: Wenn der Kunde über ein Konto für geschäftliche Zwecke verfügt ("Business-Lizenz"), weist er Tresorit durch den Abschluss dieses Vertrages an, personenbezogene Daten in seinem Namen zu verarbeiten und die Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den Merkmalen und Funktionen von Tresorit zu erbringen oder wie sie durch einvernehmliche schriftliche Anweisungen des Kunden und die Annahme durch Tresorit weiter dokumentiert sind. Der Kunde anerkennt, dass die Nutzung der Dienstleistungen durch die firmenverwalteten Nutzer der Tresorit-Datenschutzerklärung unterliegt und versteht, wie Tresorit bestimmte Informationen sammelt, speichert und verwendet. Der Kunde wird die von dem Unternehmen verwalteten Nutzer mit der Datenschutzerklärung vertraut machen.

    5. Datenverarbeitungsvertrag: Wenn der Kunde eine Business-Lizenz hat und den EU-Datenschutzgesetzen unterliegt, stimmt er dem Nachtrag zur Datenverarbeitung zu (erhältlich über die Tresorit-Anwendung). Der Kunde kann keine Informationen über die Dienstleistungen verarbeiten, die unter die Definition von "Protected Health Information" gemäss der HIPAA-Datenschutzregel (45 C.F.R. Abschnitt 164.051) fallen, es sei denn, der Kunde und Tresorit haben einen separaten HIPAA Business-Associate-Vertrag abgeschlossen.

  5. Business-Administratoren

    1. Administratorrechte: Im Falle bestimmter Lizenzen kann der Kunde ausgewählte, firmenverwaltete(n) Nutzer als "Administrator(en)" benennen und diese Rolle jederzeit ändern. Administratoren haben die Möglichkeit, den Zugriff auf Konten im Zusammenhang mit dem Abonnement des Kunden zu überwachen, einzuschränken oder zu beenden ("firmenverwaltete Nutzerkonten "). Darüber hinaus können Administratoren berechtigt sein, verschiedene oder zusätzliche Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen (einschliesslich der Einrichtung von Richtlinien und der Zwei-Stufen-Verifizierung für Kundenkonten), bei der Integration von Produkten Dritter zu helfen und Mitteilungen, Offenlegungen und Bedingungen anzunehmen.

    2. Erweiterte Kontrolloptionen: Der Kunde kann in seiner eigenen Business-Lizenz die erweiterten Kontrolloptionen aktivieren. Nach Zustimmung der firmenverwalteten Nutzer zur erweiterten Kontrolle erhält ein angemeldeter Administrator kryptographischen Zugriff auf seine verschlüsselten Inhalte ("Wiederherstellungsadministrator"). In diesem Fall speichert Tresorit weiterhin Kundendateien gemäss Ziffer 2.1, d.h. verschlüsselte Inhalte können von Tresorit oder einem unbefugten Dritten nicht entschlüsselt oder zurückgesetzt werden. Der benannte Wiederherstellungsadministrator hat jedoch Zugriff auf den Wiederherstellungsschlüssel und kann auch die Passwörter der firmenverwalteten Nutzer zurücksetzen und kann auf Informationen in oder aus den firmenverwalteten Nutzerkonten zugreifen, diese offenlegen, einschränken oder entfernen.

    3. Einer Business-Lizenz beitreten: Als Kunde können Sie Ihr Privatkonto in ein Business-Konto umwandeln, indem Sie einer Business-Lizenz beitreten. In diesem Fall werden auch alle bei Tresorit gespeicherten Daten (einschliesslich verschlüsselter Inhalte und Servicedaten) in das Business-Abonnement übertragen. Achten Sie darauf, sich für das richtige Business-Abonnement zu registrieren, denn nach der Registrierung können Sie es möglicherweise nicht mehr zurückwandeln, ohne alle in der Dienstleistung gespeicherten Daten zu löschen.

    4. Geschäfts-E-Mail: Wenn die primäre E-Mail-Adresse des Kundenkontos im Besitz eines Unternehmens ist und dem Kunden als Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Mitglied des Unternehmens zugewiesen wurde, kann der Administrator verlangen, dass der Kunde dem entsprechenden Business-Abonnement beitritt und sein Privatkonto umwandelt. In diesem Fall kann es sein, dass der Kunde die Dienstleistung nicht nutzen kann, ohne die Bedingungen dieses Business-Abonnement zu akzeptieren und sich diesem Business-Abonnement anzuschliessen.

    5. Managed Services: Wenn der Kunde die Dienstleistungen über einen Wiederverkäufer erwirbt, kann er jedes Personal des Wiederverkäufers als Administrator des Kundenkontos benennen. In diesem Fall werden die Kundendateien gemäss Ziffer 2.1 gespeichert, d.h. verschlüsselte Inhalte können von Tresorit oder einem nicht autorisierten Dritten nicht entschlüsselt oder zurückgesetzt werden, aber der Kunde anerkennt, dass der Wiederverkäufer in der Lage sein kann, Kontoinformationen, einschliesslich Kundendateien und Servicedaten, zu kontrollieren und Zugang zu erhalten.

  6. Kundenverantwortung

    1. Nutzungsberechtigung: Sie versichern und garantieren, dass: (i) Sie volljährig (18 Jahre oder älter oder anderweitig volljährig in Ihrem Wohnsitzland) und kompetent sind, diesen Vertrag einzugehen und (ii) Sie diesen Vertrag rechtsgültig abgeschlossen haben und dazu gesetzlich befugt sind.

    2. Compliance: Zwischen den Parteien ist der Kunde für die Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrages und der Nutzungsrichtlinien verantwortlich, einschliesslich aller Aktivitäten, die im Rahmen der firmenverwalteten Nutzerkonten stattfinden. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Einhaltung der Gesetze und Vorschriften, die für die Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden und den firmenverwalteten Nutzer gelten. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die Feststellung, ob die Dienstleistungen korrekt oder für seine Zwecke ausreichend sind.

    3. Verwaltung der Dienstleistungen durch den Kunden: Der Kunde ist für die Geheimhaltung von Passwörtern und Kundenkonten verantwortlich. Der Kunde und nicht Tresorit ist für die interne Verwaltung oder Administration der Dienstleistung verantwortlich. Die Dienstleistungen unterstützen Anmeldungen über eine Zwei-Stufen-Verifizierung. Wenn für das/die Konto(en) des Kunden eine zweistufige Authentifizierung eingeschaltet ist, wird Tresorit ohne zweistufige Prüfung keinen Zugang zu den entsprechenden Konten gewähren.

    4. Kundenpasswörter: Der Kunde versteht und akzeptiert, dass er bei Verlust des Passworts des vom Kunden oder einem von der Firma verwalteten Nutzer keinen Zugang zu seinem Konto erhält. Um den Verlust von Dateien zu verhindern, wird der Kunde seinen Computer und seine lokal gespeicherten und synchronisierten Kundendateien warten, schützen, aktualisieren und sichern. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Tresorit keine Backup-Dienstleistungen, sondern einen Cloudspeicher für Synchronisation und Datentausch anbietet.

    5. Embargoländer: Die Software beinhaltet kryptographische Software, die Import- oder Exportkontrollen oder anderen Beschränkungen nach den Gesetzen des Landes, in dem der Kunde die Dienstleistungen nutzen möchte, unterliegen kann. Es liegt in der alleinigen Verantwortung und Pflicht des Kunden, diese Einschränkungen vor der Nutzung der Dienstleistung zu überprüfen und einzuhalten.

      Der Kunde darf nicht auf die Dienstleistungen zugreifen oder sie nutzen, wenn er in einer Rechtsordnung ansässig ist, in der die Bereitstellung der Dienstleistungen, der Software oder anderer Komponenten nach dem Recht der Schweiz, der Vereinigten Staaten oder der Europäischen Union oder anderen anwendbaren Gesetzen oder Vorschriften verboten ist (eine "Verbotener Rechtsordnung") und der Kunde darf keinen Zugang zu den Dienstleistungen für Regierungen, Unternehmen oder Personen gewähren, die sich in einer verbotenen Rechtsordnung befinden. Der Kunde versichert und garantiert, dass (i) es dem Kunden nicht untersagt ist, Schweizer, EU- oder US-Exporte zu erhalten; (ii) er nicht Staatsangehöriger von oder ein Unternehmen in einer verbotenen Gerichtsbarkeit ist; (iii) er den Nutzern nicht gestattet, auf die Dienstleistungen zuzugreifen oder diese unter Verletzung von US-Embargos oder anderen anwendbaren Ausfuhrverboten, Verbote oder Beschränkungen zu nutzen; und (iv) er alle anwendbare Gesetzgebungen in Bezug auf die Übermittlung technischer Daten einhaltet.

    6. Sicherheit der Geräte: Unbeschadet der vorstehenden Ziffer 3.2 können Teile von Verschlüsselungscodes auf dem Gerät des Kunden und seiner Nutzer gespeichert werden (vorübergehendes oder dauerhaftes speichern), oder Tresorit kann Ihnen einen druckbaren Wiederherstellungsschlüssel zur Verfügung stellen. Selbst wenn dem Kunden ein solcher Schlüssel zur Verfügung gestellt wird, können verschlüsselte Inhalte von Tresorit oder einem nicht autorisierten Dritten nicht entschlüsselt oder zurückgesetzt werden. Der Kunde ist für die Geräte im Zusammenhang mit seiner Business-Lizenz und jeder Kopie von gedruckten oder anderweitig archivierten Wiederherstellungsschlüsseln verantwortlich. Tresorit haftet nicht, wenn das Gerät des Kunden gestohlen oder gehackt wird und eine unbefugte Person durch Zugriff auf eine lokal gespeicherte Kopie, ungeschützte Passwörter oder auf dem betreffenden Gerät gespeicherte Verschlüsselungscodes Zugang zu verschlüsselten Daten erhält.

    7. Internetverbindung: Sie verstehen, dass bestimmte Funktionen der Dienstleistungen eine Internetverbindung erfordern. Sie sind für die Beschaffung und Aufrechterhaltung der Netzwerkverbindungen verantwortlich, die Ihr Netzwerk mit unseren Dienstleistungen verbinden, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf, "Browser"-Software, welche die von Tresorit verwendeten Protokolle unterstützt. Sie sind verantwortlich für die Beschaffung und Aufrechterhaltung aller Konnektivität, Computersoftware, Hardware und anderer Geräte, die für den Zugang zu und die Nutzung der Dienstleistungen erforderlich sind.

  7. Anfragen von Dritten

    1. Kundenverantwortung: Aufgrund der in Klausel 2.1 genannten client-seitigen Verschlüsselung kann verschlüsselter Inhalt von Tresorit nicht von unbefugten Dritten entschlüsselt oder zurückgesetzt werden. Dementsprechend ist der Kunde dafür verantwortlich, auf jede Anfrage eines Dritten im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistungen ("Dritt-Anfrage"), einschliesslich Kundendateien und Servicedaten, über seinen eigenen Zugang zu Informationen zu antworten. Der Kunde wird sich um die zur Beantwortung von Dritt-Anfragen erforderlichen Informationen bemühen und sich nur dann an Tresorit wenden, wenn er diese trotz sorgfältiger Bemühungen nicht erhalten kann.

    2. Tresorit Verantwortung: Erhält Tresorit eine Dritt-Anfrage über einen Kunden, so wird Tresorit - soweit gesetzlich und durch die Bedingungen der Aufforderung des Dritten zulässig - wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen: (i) den Kunden unverzüglich über den Erhalt der Dritt-Anfrage zu informieren; (ii) den wirtschaftlich angemessenen Aufforderung des Kunden zu entsprechen, sich einer Aufforderung des Dritten zu widersetzen; und (iii) dem Kunden Informationen oder Werkzeuge zur Verfügung stellen, die er zur Beantwortung der Dritt-Anfrage benötigt, wenn der Kunde anderweitig nicht in der Lage ist, auf die Dritt-Anfrage zu reagieren.

      Wenn der Kunde nicht unverzüglich auf Dritt-Anfragen reagiert, kann Tresorit das in Ziffer 7.2 Erwähnte vornehmen, ist dazu aber nicht verpflichtet. Insbesondere kann Tresorit auf Dritt-Anfragen unter Beachtung aller Beschränkungen in Ziffer 2.1, Servicedaten zur Verfügung stellen, wenn Tresorit Grund zu der Annahme hat, dass dies erforderlich ist für: (i) die Einhaltung von Gesetzen oder Anordnungen einer Justizbehörde; (ii) die Vermeidung von Verletzungen der Rechte Dritter; (iii) den Schutz des Eigentums von Tresorit oder die persönliche Sicherheit unserer Nutzer und der Öffentlichkeit.

  8. Gebühren

    1. Serviceplan: Tresorit bietet sowohl kostenlose als auch kostenpflichtige Dienstleistungen an. Wenn der Kunde einen kostenpflichtigen Dienst direkt über Tresorit abonniert, hängen die Preise und Leistungsmerkmale von der gewählten Lizenz und den vom Kunden veranlassten Änderungen ab. Die aktuellen Preise und Leistungen von Tresorit sind auf der Webseite von Tresorit veröffentlicht.

    2. Gebühren, Währung: Der Kunde zahlt Tresorit oder dem jeweiligen Wiederverkäufer alle anfallenden Gebühren ("Gebühren") für die Dienstleistungen in der zum Zeitpunkt des Kaufs angegebenen Währung. Der Kunde ermächtigt Tresorit, ihm alle anfallenden Gebühren unter Verwendung der vom Kunden gewählten Zahlungsmethode in Rechnung zu stellen. Gebühren sind nicht erstattungsfähig, es sei denn, dies ist vom Gesetz ausdrücklich vorgesehen oder anderweitig ausdrücklich in diesem Vertrag erlaubt.

    3. Lizenzen: Vorbehaltlich einer Begrenzung der Anzahl der einzelnen Nutzerkonten, die im Rahmen des jeweiligen Serviceplans, die der Kunde abonniert hat, verfügbar sind, ist der Zugriff auf und die Nutzung der Dienstleistungen auf die angegebene Anzahl der einzelnen unternehmensverwalteten Nutzer beschränkt, die im Rahmen des Abonnements des Kunden zulässig sind.

    4. Abonnementzeitraums: Bei der Registrierung zu einer kostenpflichtigen Dienstleistung kann der Kunde die Laufzeit seines Serviceplans ("Abonnementzeitraum") wählen. Wählt der Kunde einen monatlichen Serviceplan, kann er jederzeit zu einem jährlichen Serviceplan wechseln. Wenn der Kunde einen jährlichen Serviceplan wählt, kann er erst am Ende der einjährigen Laufzeit des Serviceplans in einen monatlichen Serviceplan wechseln.

    5. Abrechnung: Der Kunde muss aktuelle, vollständige, genaue und autorisierte Informationen über die Zahlungsmethode (z.B. Kreditkarteninformationen) angeben. Tresorit darf die Rechnung stellen: (i) im Voraus; (ii) zum Zeitpunkt des Kaufs; (iii) kurz nach dem Kauf; oder (iv) auf einer wiederkehrenden Basis.

    6. Automatische Verlängerung: Die Gebühren werden automatisch monatlich oder jährlich, für jeden Monat, Teilmonat oder jedes Jahr berechnet, je nach dem vom Kunden für das Abonnement gewählten Abrechnungszeitraum. Der Kunde stimmt zu, dass sein Abonnement am Ende jedes Abrechnungszeitraums automatisch um den gleichen Zeitraum verlängert wird (jedoch nicht länger als ein Jahr) und Tresorit kann am Ende der Probezeit oder der Verlängerung automatisch Gebühren erheben, es sei denn, der Kunde teilt Tresorit im Voraus mit, dass er kündigen möchte.

    7. Herabstufung und Kündigung: Dem Kunden werden keine Rückerstattungen oder Gutschriften für Gebühren oder Zahlungen gewährt, wenn der Kunde sich entscheidet, seine Lizenz herabzusetzen oder zu kündigen. Bitte beachten Sie die relevanten Änderungen sorgfältig, da eine Herabstufung der Lizenz zu einem Verlust von Inhalten, Funktionen oder Kapazitäten der Dienstleistung führen kann und Tresorit übernimmt keine Haftung für solche Verluste.

    8. Änderungen: Tresorit unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um Änderungen des Serviceplans oder der vom Kunden veranlassten Funktionen so schnell wie möglich umzusetzen. Entscheidet sich der Kunde für eine Herabstufung oder Kündigung, werden die Änderungen am Tag nach dem letzten Tag der jeweils aktuellen Abonnementlaufzeit wirksam.

    9. Beitritt zum Abonnement anderer: Wird Ihr Konto als Kunde dem Abonnement eines anderen Tresorit-Kunden hinzugefügt, können alle früheren Abonnements unter Ihrem Konto sofort gekündigt und gelöscht werden. Als Kunde verstehen und anerkennen Sie, dass Sie, wenn Sie dem Abonnement eines anderen Tresorit-Kunden beitreten, von diesem Kunden abhängig werden und das Risiko eingehen, dass Tresorit den Service aus Gründen, die dieser Kunde verursacht hat, aussetzt.

    10. Steuern: Die Gebühren sind ohne Steuern und der Kunde ist für alle Steuern verantwortlich. Tresorit wird dem Kunden solche Steuern in Rechnung stellen, wenn Tresorit der Ansicht ist, dass wir dazu gesetzlich verpflichtet sind und der Kunde verpflichtet sich, diese Steuern zu zahlen, wenn sie in Rechnung gestellt werden. Wenn der Kunde von der Zahlung von Steuern befreit ist, muss er Tresorit eine gültige Freistellungsbescheinigung für alle relevanten Rechtsordnung vorlegen und Tresorit wird die von der entsprechenden Bescheinigung erfassten Steuern nicht einziehen.

    11. Änderungen der Gebühren: In den Fällen, in denen Tresorit eine bestimmte Dauer und Gebühr für die Nutzung der Dienstleistung angeboten hat, bleibt die Gebühr für die jeweilige Abonnementlaufzeit in Kraft. Tresorit übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass ein bestimmter Serviceplan auf unbestimmte Zeit angeboten wird und behält sich das Recht vor, die Preise für oder die Funktionen und Optionen eines bestimmten Serviceplans zu ändern. Tresorit kann die entsprechenden Gebühren durch eine Frist von mindestens dreissig Tagen ändern. Vorbehaltlich des anwendbaren Rechts wird die Nutzung der Dienstleistung durch den Kunden nach Ablauf des jeweiligen Zeitraums mit der/den jeweils aktuellen Gebühr(en) berechnet, es sei denn, der Kunde kündigt sein Abonnement am Ende seines aktuellen Abonnementzeitraums.

    12. Kauf vom Wiederverkäufer: Wenn Sie als Kunde von einem Wiederverkäufer kaufen, dann ist der Umfang der Dienstleistungen und die Einzelheiten Ihrer Zahlungsverpflichtungen in Ihrem Vertrag mit dem Wiederverkäufer festgelegt. In diesem Fall schulden Sie dem Wiederverkäufer die Zahlung wie zwischen ihnen vereinbart, aber Sie anerkennen, dass die Rechte des Kunden zur Nutzung der Dienstleistungen ausgesetzt oder aufgehoben werden können, wenn Tresorit die entsprechende Zahlung vom Wiederverkäufer nicht erhält.

  9. Werbeaktionen und kostenlose Dienstleistungen

    1. Promotionen: Der Kunde kann bestimmte Preisstrukturen, Rabatte, Funktionen, Promotionen und andere Vorteile ("Promotionen") erhalten oder in Anspruch nehmen. Alle diese Promotionen können ohne Vorankündigung geändert oder beendet werden. Es ist die alleinige Entscheidung von Tresorit, ob eine Zulassungsvoraussetzung erfüllt ist oder nicht und Tresorit kann zu diesem Zweck Nachweise oder Bestätigungen verlangen. Alle Promotionen unterliegen der Verfügbarkeit, sind nicht übertragbar und nicht austauschbar.

    2. Kostenlose Dienstleistungen: Wenn sich der Kunde für ein kostenloses Testabonnement, ein Werbeangebot oder eine andere Art von begrenztem Angebot zur Nutzung der Dienstleistungen ("kostenlose Dienstleistung") anmeldet, muss er bei der Registrierung möglicherweise zusätzliche Bedingungen akzeptieren. Alle diese zusätzlichen Bedingungen werden hiermit durch Bezugnahme in diesen Vertrag aufgenommen und sind rechtsverbindlich.

    3. Testabonnement: Der Kunde kann sich für einen Testzeitraum für einige der Dienstleistungen anmelden, für die eine Vorautorisierung der Zahlung erforderlich sein kann. Der Testzeitraum beginnt an dem Tag, an dem der Kunde das Testabonnement erstellt. Während der Testphase kann der Kunde jederzeit bis zum letzten Tag der Testphase kündigen. Wenn die Probezeit endet, kann das betreffende Abonnement automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement umgewandelt werden und die entsprechende Gebühr wird automatisch berechnet. Bei Konten, die für geschäftliche Zwecke genutzt werden, behält sich Tresorit das Recht vor, die Laufzeit einer Probezeit zu verkürzen oder ganz ohne vorherige Ankündigung zu beenden.

    4. Haftungsausschluss: Kostenlose Dienstleistungen werden "as is" und "as available" ohne jegliche Garantie, die in diesem Vertrag dargelegt werden kann, bereitgestellt und TRESORIT ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH OHNE EINSCHRÄNKUNG DER MARKTFÄHIGKEIT ODER FÄHIGKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DIE GESAMTHAFTUNG VON TRESORIT, DIE SICH AUS DER VERWENDUNG DER KUNDEN DER FREIEN PROBE ERGIBT ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGT, BETRÄGT EUR 100.

  10. Software

    1. Die Rechte des Kunden: Tresorit bleibt jederzeit Eigentümer der Software. Tresorit gewährt Ihnen eine begrenzte, nicht ausschliessliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Software in Verbindung mit den Dienstleistungen und in Übereinstimmung mit diesem Vertrag. Tresorit und seine Lizenzgeber bleiben Eigentümer aller Kopien der Software, auch nach der Installation auf Ihren Geräten.

    2. Software-Updates: Die Software kann von Zeit zu Zeit automatisch aktualisiert werden. In anderen Fällen müssen Sie möglicherweise die neueste Version der Software herunterladen und installieren. Alle von Tresorit zur Verfügung gestellten Aktualisierungen gelten als Gegenstand dieses Vertrages, sofern Tresorit nichts anderes bestimmt. Abhängig vom Update können Sie die Dienstleistungen möglicherweise erst nutzen, wenn Sie die neueste Version der Software heruntergeladen und neue Bedingungen akzeptiert haben. Die Nutzer müssen ihre Tresorit-Kunden auf dem Laufenden halten. Wenn Sie die Aktualisierung für mehr als 6 Monate auslassen, kann Tresorit diesen Vertrag und das Konto des betreffenden Nutzers mit einer Frist von fünfzehn Tagen aussetzen oder kündigen.

    3. Open-Source: Sie anerkennen, dass unsere Software Softwarekomponenten von Drittanbietern enthalten kann ("Open-Source-Komponente"). Soweit die Lizenzen für Open-Source-Komponenten dies erfordern, gelten die Bedingungen dieser Lizenzen anstelle dieses Vertrages in Bezug auf diese Komponente unserer Software. Die Liste der Open-Source-Komponenten ist auf der Tresorit Webseite https://tresorit.com/third-party-code verfügbar.

  11. Geistiges Eigentum

    1. Vorbehalt der Rechte: Jede Partei behält alle Rechte, Titel und Interessen an und an allen ihren jeweiligen Patenten, Erfindungen, Urheberrechten, Marken, Domainnamen, Geschäftsgeheimnissen, Know-how und allen anderen geistigen Eigentumsrechten ("Eigentumsrechten"). Sofern nicht ausdrücklich in diesem Vertrag festgelegt, gewährt dieser Ihnen keine Rechte, Titel oder Ansprüche in Bezug auf die Dienstleistungen oder an Eigentumsrechten von Tresorit.

    2. Nutzung der Dienstleistungen: Die Dienstleistungen sind Eigentum von Tresorit oder Tresorit ist Lizenzgeber. Tresorit erteilt Ihnen eine begrenzte, nicht ausschliessliche, widerrufliche Erlaubnis, die Dienstleistung während der Laufzeit dieses Vertrages zu nutzen. Sie erklären sich damit einverstanden, die Nutzungsbedingungen einzuhalten und die Dienstleistungen nicht in einer Weise zu nutzen, die nicht ausdrücklich durch diesen Vertrag oder die Nutzungsbedingungen gestattet ist.

    3. Feedback: Tresorit kann alle Rückmeldungen, Ideen, Kommentare, Verbesserungs¬wünsche, Empfehlungen oder Vorschläge ("Vorschläge"), die Sie an Tresorit senden oder weitergeben, ohne Verpflichtung für Sie verwenden. Sie gewähren Tresorit hiermit eine weltweite, gebührenfreie, unwiderrufliche, unbefristete Lizenz zur Nutzung und sonstigen Berücksichtigung von Vorschlägen.

    4. Identifizierung des Kunden: Sofern der Kunde nicht schriftlich etwas anderes bestimmt hat, kann Tresorit den Kunden als Nutzer der Dienstleistung veröffentlichen und identifizieren. Der Kunde räumt Tresorit eine nicht ausschliessliche, voll bezahlte Lizenz zur Verwendung seiner Logos und Warenzeichen ein und stimmt zu, dass Tresorit jedes mit dem Kunden in Verbindung stehende Logo und/oder jeden Namen auf der Tresorit-Webseite und anderen Marketingmaterialien verwenden darf. Tresorit verpflichtet sich, alle angemessenen Richtlinien und Anweisungen des Kunden in Bezug auf Form, Art und Anwendung solcher Logos und Marken einzuhalten. Der Kunde kann Tresorit auffordern, die Identifizierung des Kunden als Nutzer der Dienstleistung jederzeit einzustellen, indem er eine schriftliche Mitteilung an support@tresorit.com sendet.

  12. Haftungsausschluss

    1. Beta-Dienste: Tresorit kann von Zeit zu Zeit Produkte und Funktionen freigeben, die noch nicht getestet und bewertet sind ("Beta-Dienste"). Trotz allem, was in diesem Vertrag anderslautend ist: (a) Sie können die Beta-Dienste nach eigenem Ermessen und auf eigenes Risiko nutzen; (b) die Beta-Dienste können unter Umständen nicht unterstützt sein und jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden; (c) die Beta-Dienste können nicht so zuverlässig oder verfügbar sein, wie die Dienstleistungen; (d) die Beta-Dienste wurden nicht den gleichen Sicherheitsmassnahmen und Audits unterzogen, wie die Dienste. TRESORIT ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT BETA-DIENSTEN.

    2. «As is» zur Verfügung gestellt: Wenn der Kunde für ein kostenpflichtiges Abonnement registriert ist, wird Tresorit versuchen, die Dienstleistung mit angemessener Sorgfalt und Sachkenntnis zu betreiben und wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um Fehler, die Tresorit bekannt sind, unverzüglich zu beheben. Tresorit erbringt die Dienstleistung jedoch "as is" und "as available", ohne ausdrückliche oder stillschweigende Garantie oder Bedingung jeglicher Art und der Kunde nutzt sie auf eigene Gefahr. Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, lehnt Tresorit auch jegliche Gewährleistung der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck oder der Nichtverletzung von Rechten Dritter oder jegliche Gewährleistung ab, dass der Dienst einer bestimmten Qualität oder eines bestimmten Zwecks entspricht.

    3. Haftungsbeschränkung: DIE HAFTUNG VON TRESORIT FÜR EINFACHE FAHRLÄSSIGKEIT UND FÜR HILFSPERSONEN IST IM NACH GELTENDEM RECHT MAXIMAL ZULÄSSIGEN UMFANG AUSGESCHLOSSEN, TRESORIT UND SEINE TOCHTERGESELLSCHAFTEN, WIEDERVERKÄUFER, LEITENDE ANGESTELLTE, MITARBEITER, VERTRETER, LIEFERANTEN ODER LIZENZGEBER HAFTEN IN KEINEM FALL FÜR ENTGANGENEN GEWINN, UMSATZ ODER ENTGANGENE GESCHÄFTSMÖGLICHKEITEN, NUTZUNGSVERLUST, DATENVERLUST, VERLUST VERTRAULICHER ODER ANDERER INFORMATIONEN, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG UND ANDERE DIREKTE, INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE, STRAFRECHTLICHE, FOLGE- ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART, UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE AUF VERTRAGLICHER GRUNDLAGE, UNERLAUBTER HANDLUNG, FAHRLÄSSIGKEIT, PRODUKTHAFTUNG ODER ANDERWEITIG BERUHEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER IN IRGENDEINER WEISE IM ZUSAMMENHANG MIT DER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DER DIENSTLEISTUNG ODER DER SUPPORT- UND WARTUNGSDIENSTE (FALLS VORHANDEN) ERGEBEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB TRESORIT DARÜBER INFORMIERT WURDE ODER VON DER MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HÄTTE KENNTNIS HABEN MÜSSEN.

      DIE VORGENANNTEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN GELTEN NICHT BEI VORSÄTZLICHER ODER GROBFAHRLÄSSIGER VERTRAGSVERLETZUNG DURCH TRESORIT UND BEI SCHÄDEN AN LEBEN, KÖRPER ODER GESUNDHEIT, BEI MÄNGELN IM FALL EINER GARANTIE UND BEI ARGLISTIG VERSCHWIEGENEN MÄNGELN SOWIE BEI JEDER ANDEREN HAFTUNG, DIE NACH GELTENDEM RECHT NICHT BESCHRÄNKT ODER AUSGESCHLOSSEN WERDEN KANN.

    4. Mängelbeseitigung: DER KUNDE ERKLÄRT SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS DIE EINZIGE UND AUSSCHLIESSLICHE MÄNGELBESEITIGUNGSMASSNAHME FÜR EINEN UNBEFRIEDIGENDEN SERVICE DIE BEENDIGUNG DER DIENSTLEISTUNG UND DIE RÜCKERSTATTUNG EINES BEREITS VOM KUNDEN FÜR DIE AKTUELLE SERVICEDAUER GEZAHLTEN BETRAGS IST. UNGEACHTET ANDERS LAUTENDER BESTIMMUNGEN IN DIESEN BESTIMMUNGEN IST DIE GESAMTHAFTUNG VON TRESORIT UND SEINE TOCHTERGESELLSCHAFTEN, WIEDERVERKÄUFERN, LEITENDEN ANGESTELLTEN, MITARBEITERN, VERTRETERN, LIEFERANTEN ODER LIZENZGEBERN, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER FAHRLÄSSIGKEIT IHRERSEITS, FÜR ALLE ANSPRÜCHE IM ZUSAMMENHANG MIT DER DIENSTLEISTUNG AUF DIE VON IHNEN AN TRESORIT GEZAHLTEN BETRÄGE UND/ODER DIE VOM JEWEILIGEN WIEDERVERKÄUFER AN TRESORIT GEZAHLTEN ABONNEMENTGEBÜHREN IN BEZUG AUF IHR ABONNEMENT FÜR DIE LETZTEN SECHS MONATE DER BETREFFENDEN DIENSTLEISTUNG VOR DEM ERSTEN EREIGNIS ODER EREIGNIS, DAS ZU EINER SOLCHEN HAFTUNG FÜHRT, BESCHRÄNKT.

      EINIGE RECHTSORDNUNGEN ERLAUBEN DEN AUSSCHLUSS STILLSCHWEIGENDER GARANTIEN ODER DIE BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG FÜR ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN ODER PERSONENSCHÄDEN ODER TODESFÄLLE NICHT, WAS BEDEUTET, DASS EINIGE DER OBEN GENANNTEN EINSCHRÄNKUNGEN MÖGLICHERWEISE NICHT GELTEN. IN DIESEN GERICHTSBARKEITEN IST DIE HAFTUNG VON TRESORIT AUF DAS GESETZLICH ZULÄSSIGE MASS BESCHRÄNKT.

    5. Unabhängige Risikozuweisungen: Jede Bestimmung dieses Vertrages, die eine Haftungsbeschränkung, einen Gewährleistungsausschluss oder einen Ausschluss von Schäden vorsieht, stellt eine vereinbarte Aufteilung der Risiken zwischen den Parteien dar. Diese Aufteilung ist ein wesentlicher Bestandteil der Grundlage für den Vertrag zwischen den Parteien. Jede dieser Bestimmungen ist trennbar und unabhängig von allen anderen Bestimmungen dieses Vertrages und jede dieser Bestimmungen gilt auch dann, wenn die Garantien in diesem Vertrag ihren wesentlichen Zweck verfehlt haben.

    6. Höhere Gewalt: Tresorit haftet dem Kunden oder einem anderen Dritten gegenüber nicht für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Erbringung von Dienstleistungen aufgrund von Feuer, Überschwemmung, Krieg, Aufruhr, Streik, Explosion, Aussperrung, Unterlassung, Naturkatastrophe, Unterbrechung des Transports, Kriegshandlungen, Terrorismus, Arbeitskampf, ziviler oder militärischer Gewalt, Stromausfällen, Computerviren oder anderen Ereignissen, die ausserhalb der angemessenen Kontrolle von Tresorit liegen.

    7. Dienstleistungen von Drittanbietern: Die Dienstleistungen können Funktionen enthalten, die mit bestimmten Funktionen verknüpft sind oder diese bereitstellen und den Zugriff auf Webseiten und Dienstleistungen Dritter ermöglichen. Tresorit hat keinen Einfluss auf den Inhalt dieser verlinkten Seiten und übernimmt keinerlei Gewähr für solche Links, Websites oder Dienstleistungen.

  13. Schadloshaltung

    1. Soweit gesetzlich zulässig, wird der Kunde Tresorit, einschliesslich seiner Mitarbeiter und seine Tochtergesellschaften, vor und gegen alle Ansprüche, Vorfälle, Verbindlichkeiten, Verfahren, Schäden, Verluste und Ausgaben, einschliesslich angemessener Rechts- und Buchhaltungsgebühren, verteidigen, entschädigen und schadlos halten, die sich aus oder in irgendeiner Weise im Zusammenhang mit dem Zugang zu oder der Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden oder seine firmenverwalteten Nutzer oder der Verletzung dieses Vertrages durch den Kunden oder seine firmenverwalteten Nutzer ergeben, einschliesslich aller Ansprüche Dritter in Bezug auf Kundendateien.

  14. Einstellung der Dienstleistungen

    1. Einstellung der Dienstleistungen aus wichtigem Grund: Tresorit kann den Zugang zu den Dienstleistungen verhindern oder seine Funktionalität einschränken, wenn:

      1. Der Kunde einen fälligen Betrag an Tresorit nicht rechtzeitig zahlt;

      2. Der Kunde oder ein firmenverwalteter Nutzer gegen eine Bestimmung dieses Vertrages oder der in diesem Vertrag genannten Dokumente verstösst;

      3. Tresorit Grund zu der Annahme hat, dass der Kunde gegen geltende Gesetze oder Vorschriften verstösst;

      4. Tresorit von einem zuständigen Gericht, einer Regierungsbehörde, öffentlichen Behörde oder Strafverfolgungsbehörde aufgefordert oder angewiesen wird, dies zu tun;

      5. der Kunde Gegenstand eines Konkurs- oder ähnlichen Verfahrens ist oder wird; oder

      6. wenn Tresorit nach eigenem Ermessen der Ansicht ist, dass die weitere Benutzung der Dienstleistungen durch den Kunden (oder seine firmenverwalteten Nutzer) ein rechtliches Risiko für Tresorit darstellt oder eine Bedrohung für die Sicherheit der Dienstleistungen oder anderer Kunden darstellt.

    2. Hinweis: Tresorit wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um den Kunden und den jeweiligen firmenverwalteten Nutzer (falls zutreffend) vor einer solchen Einstellung der Dienstleistung zu informieren, es sei denn, Tresorit ist davon überzeugt: (i) es ist Tresorit nach geltendem Recht untersagt, dies zu tun; oder (ii) es ist notwendig, die Benachrichtigung zu verzögern, um einen drohenden Schaden für die Dienstleistungen oder einen Dritten zu verhindern. Bei verspäteter Kündigung wird Tresorit die Kündigung aussprechen, wenn die entsprechenden Einschränkungen nicht mehr gelten.

    3. Auswirkungen der Einstellung: Wenn Tresorit Dienstleistungen gemäss Ziffer 14.1 einstellt, bleibt der Kunde verantwortlich und haftbar für alle Gebühren, die bis zum Zeitpunkt der Einstellung entstanden sind, sowie für alle Gebühren für alle Dienstleistungen, auf die der Kunde oder seine firmenverwalteten Nutzer weiterhin Zugriff haben. Infolge der Aussetzung werden Kundendateien nicht gelöscht, es sei denn, in diesem Vertrag ist etwas anderes festgelegt oder der Kunde fordert ausdrücklich ihre Löschung an.

  15. Laufzeit

    1. Servicebedingung: Dieser Vertrag tritt mit dem Datum in Kraft, an dem Sie ihn annehmen oder mit der Nutzung der Dienstleistungen beginnen und wird bis zur Kündigung durch Sie oder Tresorit fortgesetzt.

    2. Auswirkungen der Kündigung: Wenn dieser Vertrag gekündigt wird: (a) werden die Ihnen von Tresorit gewährten Rechte und Lizenzen sofort erlöschen; (b) kann der Kunde vor der Kündigung eine angemessene zusätzliche Zeit für den Export seiner Kundendateien verlangen, sofern Tresorit dem Kunden einen solchen erweiterten Zugang auf der Grundlage der damals aktuellen Standardgebühren von Tresorit in Rechnung stellen kann; und (c) kann Tresorit alle Kundendateien und Servicedaten, die sich auf das Konto des Kunden beziehen, in einem wirtschaftlich angemessenen Zeitraum gemäss seiner Datenschutzrichtlinie löschen.

    3. Rechte der firmenverwalteten Nutzer: Die Rechte des firmenverwalteten Nutzers aus diesem Vertrag bleiben so lange bestehen, bis das Abonnement des Kunden abläuft oder beendet wird oder der Zugang des Kunden zu den Dienstleistungen vom Kunden oder Tresorit beendet wurde. Wenn eine Business-Lizenz in Bezug auf das Konto eines firmenverwalteten Nutzers gekündigt wird, kann Tresorit sein Konto in ein kostenloses Konto umwandeln, das für eine begrenzte Zeit verfügbar ist.

    4. Fortbestand: Die folgenden Abschnitte des vorliegenden Vertrages bleiben auch nach Ablauf oder Beendigung dieses Vertrages bestehen: 6 (Kundenverantwortung), 7 (Anfragen von Dritten), 8 (Gebühren), 11 (Rechte an geistigem Eigentum), 12 (Haftungsausschluss), 13 (Freistellung), 15 (Laufzeit), 17 (Sonstiges).

    5. Erneuerung: Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass das Abonnement des Kunden automatisch monatlich oder jährlich für denselben Abonnementzeitraum (jedoch nicht länger als ein Jahr) verlängert wird, sofern der Kunde vor dem Verlängerungsdatum nichts anderes angegeben hat.

  16. Kündigung

    1. Ordentliche Kündigung: Der Kunde kann sein Konto und das Abonnement einer Dienstleistung zum Ende der Abonnementlaufzeit kündigen, (i) mit einem Kontoauflösungsmechanismus oder (ii) durch Kontaktaufnahme mit Tresorit gemäss Ziffer 17.11 (Mitteilungen). In diesem Fall wird das Abonnement des Kunden nicht verlängert. Es gibt keine Rückerstattung für einen vorausbezahlten Dienst. Der Kunde kann seine kostenlosen Abonnements ohne Angabe von Gründen sofort kündigen.

      Tresorit kann diesen Vertrag mit einer Frist von sechzig Tagen kündigen, wenn die Dienstleistungen eingestellt werden. In diesem Fall wird Tresorit dem Kunden eine anteilige Rückerstattung der Vorauszahlung gewähren.

    2. Kündigung aus wichtigem Grund: Jede Partei kann diesen Vertrag mit Mittelung kündigen, wenn die andere Partei diesen Vertrag wesentlich verletzt und dieser Verstoss nicht innerhalb von fünfzehn Tagen behoben wird, nachdem die nicht verletzende Partei den Verstoss angezeigt hat. Im Falle einer ausserordentlichen Kündigung durch den Kunden wird Tresorit dem Kunden eine anteilige Rückerstattung der geleisteten Anzahlung gewähren. Tresorit kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn (i) der Kunde einen an Tresorit geschuldeten Betrag nicht rechtzeitig zahlt; oder Tresorit vernünftigerweise davon ausgeht, dass (ii) die Dienstleistungen vom Kunden oder seinen Nutzern unter Verstoss gegen geltendes Recht genutzt werden, oder (iii) die weitere Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden (oder seine firmenverwalteten Nutzer) ein rechtliches Risiko für Tresorit darstellt oder eine Bedrohung für die Sicherheit der Dienstleistungen oder anderer Kunden darstellt; oder (iii) der Kunde oder ein firmenverwalteter Nutzer eine Bestimmung dieses Vertrages oder in diesem Vertrag genannten Dokumente verletzt.

    3. Kündigung aus wichtigem Grund (Wiederverkäufer-Bedingungen): Wenn der Kunde Dienstleistungen über einen autorisierten Wiederverkäufer erwirbt, kann Tresorit (i) das/die Konto bzw. die Konten des Kunden und die Nutzung der Dienstleistungen unverzüglich nach Mitteilung an den Kunden sperren; (ii) diesen Vertrag mit einer Frist von fünfzehn Tagen kündigen, wenn:

      1. Tresorit vom Wiederverkäufer darüber informiert wird, dass der Kunde dem Wiederverkäufer fällige Beträge für Ihr Abonnement der Dienstleistungen nicht bezahlt hat;

      2. der Wiederverkäufer Tresorit Beträge gemäss den Bedingungen des Vertrages zwischen Tresorit und dem jeweiligen Wiederverkäufer in Bezug auf das Abonnement des Kunden schuldet.

      Der Kunde stimmt hiermit diesen Aussetzungs- und Kündigungsrechten zu; er anerkennt und stimmt zu, dass Tresorit gegenüber dem Kunden keinerlei Haftung in Bezug auf eine solche Aussetzung oder Kündigung übernimmt. Der einzige Rechtsbehelf des Kunden in Bezug auf eine solche Aussetzung oder Kündigung richtet sich gegen den jeweiligen Wiederverkäufer.

    4. Inaktive kostenlose Konten: Wenn der Kunde für eine kostenlose Dienstleistung registriert ist und mindestens 210 Tage lang inaktiv war und innerhalb dieses Zeitraums keinen kostenpflichtigen Dienst abonniert, kann Tresorit die Dienstleistungen mit einer Frist von fünfzehn Tagen für den Kunden einstellen und/oder kündigen.

  17. Sonstiges

    1. Änderungen der Bedingungen: Tresorit kann die Bedingungen des Vertrages von Zeit zu Zeit ändern, insbesondere aufgrund von Änderungen der Dienstleistungen oder der geltenden Gesetze und Vorschriften. Die jeweils aktuellste Version wird auf der Webseite von Tresorit verfügbar sein. Wenn eine Änderung nach eigenem Ermessen von Tresorit wesentlich ist, wird der Kunde schriftlich und mit einer Frist von dreissig Tagen benachrichtigt. Andere Änderungen können auf der Webseite von Tresorit veröffentlicht werden und als Kunde sind Sie dafür verantwortlich, diese Webseite regelmässig zu überprüfen. Wenn Sie mit den geänderten Bedingungen nicht einverstanden sind, können Sie diesen Vertrag und Ihre Konten mit einer Frist von dreissig Tagen kündigen. Indem Sie nach Inkrafttreten der Änderung weiterhin auf die Dienstleistungen zugreifen oder diese nutzen, erklären Sie sich damit einverstanden, an den überarbeiteten Vertrag gebunden zu sein.

      Trotz dieser Klausel treten Änderungen an diesem Vertrag, die (i) für den Kunden günstiger sind, (ii) gesetzlich vorgeschrieben sind oder (iii) sich auf die Hinzufügung einer neuen Dienstleistung, zusätzliche Funktionalität der bestehenden Dienstleistung oder (iv) Änderungen, die weder Ihre Rechte einschränken noch die Verantwortlichkeiten des Kunden erhöhen, sofort in Kraft, wenn sie in der Änderungsmitteilung angegeben sind.

    2. Anwendbares Recht: Dieser Vertrag unterliegt schweizerischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Schweizer Rechts. Die Parteien schliessen ausdrücklich die Anwendbarkeit von (i) dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf und (ii) etwaigen INCO-Terms (internationale Handelsklauseln) aus. Ist der Kunde ein Verbraucher und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der EU oder der Schweiz, so berührt diese Klausel nicht zwingende Bestimmungen des Rechts am Wohnsitz des Kunden.

    3. Streitigkeiten: Die Parteien vereinbaren beide, dass alle Streitigkeiten zwischen den Parteien im Zusammenhang mit den Dienstleistungen und/oder diesem Vertrag durch ein Schiedsverfahren entschieden werden, das vom International Centre for Dispute Resolution (ICDR) in Übereinstimmung mit seinen Internationalen Schiedsgerichtsregeln verwaltet wird. Die Anzahl der Schiedsrichter beträgt eins (1) und wird vom ICDR ausgewählt. Der Ort des Schiedsgerichtsverfahrens ist Zürich, Schweiz. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist Englisch. Hat der Kunde seinen Wohnsitz in einem Land (z.B. im EU-Mitgliedstaat), dessen Gesetzen den Verbrauchern das zwingende Recht einräumen vor ihren örtlichen Gerichten zu klagen, so berührt diese Klausel diese Anforderungen nicht.

    4. Streitigkeiten bei firmenverwalteten Nutzern: Als firmenverwalteter Nutzer anerkennen Sie und stimmen zu, dass es im Verhältnis zwischen Tresorit und dem Kunden allein in der Verantwortung des Kunden liegt, auf alle Streitigkeiten mit einem verwalteten Nutzer zu reagieren und diese beizulegen, die sich auf Kundendateien oder Servicedaten, die Dienstleistungen oder die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag durch den Kunden beziehen oder darauf basieren.

    5. Salvatorische Klausel; Vollständiger Vertrag: Die Bestimmungen dieses Vertrages gelten in dem nach geltendem Recht maximal zulässigen Umfang. Wenn ein Gericht oder eine zuständige Behörde entscheidet, dass ein Teil dieses Vertrages rechtswidrig, nicht durchsetzbar oder ungültig ist, bleiben die übrigen Klauseln in vollem Umfang in Kraft und Wirkung. Dies ist der vollständige Vertrag zwischen den Parteien betreffend die Dienstleistungen. Sie ersetzt alle früheren Verträge oder mündlichen oder schriftlichen Erklärungen über Ihre Nutzung der Dienstleistungen.

    6. Verzicht; Mängelbeseitigung: Das Versäumnis einer der Parteien, eine Bestimmung dieses Vertrages durchzusetzen, ist kein Verzicht auf ihr Recht, dies später zu tun. Der Verzicht von Tresorit auf eine Verletzung gilt nicht als Verzicht auf eine spätere Verletzung derselben oder einer anderen Bestimmung dieses Vertrages. Jeder Rechtsbehelf, der Tresorit durch eine der Bestimmungen dieses Vertrages zur Verfügung gestellt wird, wird nicht von einem anderen Rechtsbehelf ausgeschlossen.

    7. Verfall von Ansprüchen: Beide Parteien vereinbaren, dass mit Ausnahme von Ansprüchen im Zusammenhang mit den vorgenannten Freistellungsverpflichtungen alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag innerhalb von zwei Jahren nach Entstehung des Klagegrundes geltend gemacht werden müssen.

    8. Zuordnung: Der Kunde ist ohne die schriftliche Zustimmung von Tresorit nicht berechtigt, diesen Vertrag oder Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag abzutreten oder zu übertragen. Tresorit darf diesen Vertrag nicht ohne Benachrichtigung des Kunden abtreten. Tresorit kann jedoch seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag in seiner Gesamtheit an eine Tochtergesellschaft oder im Zusammenhang mit einer Fusion, einem Erwerb, einer Umstrukturierung oder einem Verkauf des gesamten oder wesentlichen Teils seines Vermögens übertragen, sofern ein solcher Nachfolger sich damit einverstanden erklärt, die Verpflichtungen von Tresorit aus diesem Vertrag zu erfüllen.

    9. Unabhängige Auftragnehmer; Keine Begünstigten Dritter: Der Kunde und Tresorit sind unabhängige Auftragnehmer und nicht die Vertreter oder Vertreter des anderen. Dieser Vertrag zielt nicht darauf ab, ein Joint Venture, eine Partnerschaft oder ein Franchise-Verhältnis zwischen den Parteien zu schaffen. Dritte profitieren nicht von diesem Vertrag und können sie nicht durchsetzen. Es gibt keine Drittbegünstigten für diesen Vertrag.

    10. Sprache: Tresorit kann Übersetzungen dieses Vertrages oder anderer Begriffe oder Richtlinien zur Verfügung stellen. Übersetzungen werden nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt. Bei Unstimmigkeiten oder Konflikten zwischen einer Übersetzung und der englischen Version gilt die englische Version.

    11. Mitteilungen: Mitteilungen müssen per E-Mail, A-Post, Luftpost oder Nachtkurier verschickt werden und gelten bei Erhalt als erteilt. Mitteilungen an den Kunden können auch an die E-Mail-Adresse des jeweiligen Kontos gesendet werden und gelten als gegeben, wenn sie gesendet werden. Fragen zu diesem Vertrag, zu Preisen, Beschwerden oder anderen Anfragen sind an die Tresorit AG, Franklinstrasse 27, CH-8050 Zürich, Schweiz oder an support@tresorit.com zu richten. Tresorit behält sich das Recht vor, angemessene Schritte zu unternehmen, um die Identität der vom Kunden oder der firmenverwalteten Nutzer zu überprüfen, bevor sie auf die Anfrage des Kunden reagieren oder handeln.

  18. Glossar

    1. In diesem Vertrag:

      1. Administrator bedeutet ausgewählte, vom Kunden benannte(n), von firmenverwaltete(n) Nutzer, der die Dienstleistungen im Namen des Kunden verwaltet. Administratoren können in Übereinstimmung mit Abschnitt 5 den Zugang zu Konten im Zusammenhang mit dem Abonnement des Kunden überwachen, einschränken oder beenden.

      2. Tochtergesellschaft ist jedes Unternehmen, das eine Partei kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit ihr steht, wobei "Kontrolle" die Fähigkeit bedeutet, das Management und die Strategien eines Unternehmens zu steuern.

      3. Vertrag bedeutet die Bedingungen dieses Dokuments.

      4. Beta-Dienste sind Produkte und Funktionen, die von Tresorit freigegeben werden und noch getestet und bewertet werden müssen.

      5. Business-Lizenz bedeutet ein Abonnement für geschäftliche Zwecke.

      6. Firmenverwalteter Nutzer ist eine Person, unabhängig davon, ob es sich um einen Mitarbeiter, Geschäftspartner, Auftragnehmer oder Vertreter eines Kunden handelt, die vom Kunden eingeladen und berechtigt wird, die Dienstleistungen, die diesem Vertrag unterliegen, zu nutzen.

      7. Firmenverwaltete Nutzerkonten sind die Konten, die sich auf das Abonnement des Kunden beziehen, das für firmenverwaltete Nutzer eingerichtet wurde.

      8. Kundendateien sind alle Dateien, die über den Dienst hochgeladen und/oder freigegeben werden.

      9. Verschlüsselte Inhalte sind die Kundendateien, die zu den Tresorit Dienstleistungen hochgeladen wurden, die durch client-seitige Verschlüsselung verschlüsselt werden, bevor sie den Kundenstandort verlassen.

      10. Gebühr bezeichnet alle anwendbaren Gebühren, die der Kunde für Tresorit oder den jeweiligen Wiederverkäufer der Dienstleistungen bezahlt.

      11. Unter kostenlosem Service versteht man alle kostenlosen Testversionen, Promotionen oder andere Arten von begrenzten Angeboten zur Nutzung der von Tresorit angebotenen Dienstleistungen.

      12. Geistige Eigentumsrechte sind alle Rechte, Titel und Interessen an und an allen seinen jeweiligen Patenten, Erfindungen, Urheberrechten, Marken, Domainnamen, Datenbanken, Geschäftsgeheimnissen, Know-how und allen anderen geistigen Eigentumsrechten.

      13. Open-Source-Komponenten sind Komponenten von Drittanbietern, die die Software enthalten kann und die unter einer Lizenz veröffentlicht werden, die von der Free Software Foundation (https://www.gnu.org/philosophy/free-sw.html) als Lizenz für freie Software betrachtet wird.

      14. Personenbezogene Daten haben die gleiche Bedeutung wie in der Datenschutzgrundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679).

      15. Verbotene Rechtsordnung ist jede Rechtsordnung, in der die Bereitstellung der Dienstleistungen, Software oder anderer Komponenten nach dem Recht der Schweiz, der Europäischen Union oder der Vereinigten Staaten oder anderer anwendbarer Gesetze oder Vorschriften verboten ist.

      16. Unter Promotionen versteht man alle spezifischen Preisstrukturen, Rabatte, Funktionen, Promotionen und andere Vorteile, die dem Kunden angeboten werden.

      17. Wiederverkäufer ist ein unabhängiger Dritter, der berechtigt ist, Tresorit-Abonnements zu verkaufen.

      18. Dienstleistungen sind alle Produkte und Dienstleistungen, die Tresorit gehören und von ihm angeboten werden, einschliesslich Anwendungen, Webseiten und Technologien oder Funktionen.

      19. Servicedaten sind unverschlüsselte Informationen, die von Tresorit gesammelt werden (und persönliche Daten enthalten können), um die Dienste zu betreiben und bereitzustellen.

      20. Die Servicedauer bezeichnet die Gültigkeitsdauer dieses Vertrages, die mit dem Datum beginnt, an dem der Kunde die Bedingungen dieses Vertrages akzeptiert und bis zum Ablauf des Abonnements des Kunden oder bis zur Einstellung der Nutzung der Dienste, je nachdem, was später eintritt.

      21. Kollaborateur ist eine Person, mit der verschlüsselte Inhalte ausdrücklich geteilt werden.

      22. Software ist die von Tresorit zur Verfügung gestellte Software (entweder durch Herunterladen oder Zugriff über die Website), die es den vom Kunden und von den firmenverwalteten Nutzern (falls zutreffend) ermöglicht, alle Funktionen im Zusammenhang mit dem jeweiligen Dienst zu nutzen.

      23. Unterauftragsverarbeiter sind die Unternehmen der Tresorit-Gruppe und autorisierte Dienstleister, die von Tresorit mit der Erbringung der Dienste beauftragt werden, zur Verarbeitung verschlüsselter Inhalte und Servicedaten.

      24. Unter Vorschlägen versteht man alle Rückmeldungen, Ideen, Kommentare, Verbesserungswünsche, Empfehlungen oder Vorschläge, die der Kunde an Tresorit sendet oder mit ihm teilt.

      25. Dritt-Anfrage ist jede Anfrage eines Dritten im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistungen durch einen Nutzer, einschliesslich Kundendateien und Servicedaten.

      26. Nutzer ist jede Person, die die Tresorit-Dienste nutzt oder darauf zugreift.