Unser erster Transparenzbericht

Unser erster Transparenzbericht

Wir freuen uns über die Veröffentlichung des ersten Tresorit-Transparenzberichts, der sowohl unsere rechtliche Struktur als auch die Handhabung von Datenanfragen abdeckt. Obwohl Transparenzberichte unter US-Unternehmen üblich sind, sind sie bis auf ein paar wenige Ausnahmen wie Posteo, Threema, ProtonMail oder Cyon in Europa noch recht selten.

Wir haben uns zur Veröffentlichung dieser Informationen entschlossen, da wir mehr Details dazu zur Verfügung stellen möchten, wie Daten bei uns verwaltet werden und welche Nutzerdaten wir bei Datenanfragen aus der Schweiz oder dem Ausland weitergeben könnten und welche nicht. Neben der Nutzung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, um den Zugriff auf die Dateien unserer Nutzer technisch unmöglich zu machen, sehen wir uns auch dazu verpflichtet, das Vertrauen unserer Nutzer zu gewinnen und erhalten, indem wir transparent darlegen, wie wir ihre Dateien und Metadaten im Falle einer Datenanfrage handhaben.

Was steht im Transparenzbericht?

  • Tresorit basiert auf dem Prinzip der Privatsphäre als grundlegendes Menschenrecht. Wir glauben, dass die Förderung von Privatsphäre und Sicherheit unverzichtbar und eng mit Innovation und gesellschaftlichem Fortschritt verwoben sind. Um das zu erreichen, nutzen wir Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Diese Technologie macht es für uns unmöglich, Inhalte der Dateien unserer zu auszulesen und dementsprechend auch unmöglich, diese Dateien an Dritte und Behörden in einem lesbaren, unverschlüsselten Format weiterzugeben.
  • Als ein schweizerisches Unternehmen ist Tresorit vorrangig Gegenstand der schweizerischen Rechtsprechung in Sachen Datenschutz. Aufgrund der schweizerischen Datenschutzgesetze und des schweizerischen Strafrechts können wir Nutzerdaten nur dann an nicht-schweizerische Behörden übergeben, wenn dies mit dem Bundesgesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRSG) und internationalen Rechtshilfeabkommen vereinbar ist. Ohne die offizielle Entscheidung einer schweizerischen kantonalen oder nationalen Behörde, können keinerlei Informationen aufgrund einer ausländischen Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
  • Während des gesamten im Bericht abgedeckten Zeitraum (24. September 2013 bis 30. November 2017) erhielten wir eine informelle Anfrage einer schweizerischen Polizeibehörde, Nutzerdaten aufzubewahren. Es erfolgte allerdings keine offizielle Entscheidung in diesem Fall. Es wurden keinerlei Daten übergeben.
  • Von jetzt an planen wir, unseren Transparenzbericht regelmäßig zu aktualisieren und zu veröffentlichen.