Was ist ein verbindlicher Vertrag und was macht elektronisch signierte Vereinbarungen rechtsverbindlich?

Was ist ein verbindlicher Vertrag

Lassen Sie uns gemeinsam genauer unter die Lupe nehmen, was eine Vereinbarung verbindlich oder unverbindlich macht; wie man sicherstellt, dass verbindliche Verträge rechtskräftig sind, und wie die Anwendung elektronischer Signaturen dies alles beeinflusst.

Was ist eine verbindliche Vereinbarung? Grundlegende Bestandteile und die Bedeutung verbindlicher Verträge

Um es ganz simpel auszudrücken: Ein Vertrag ist ein wechselseitiges Rechtsgeschäft von Personen oder Parteien, die sich darauf einigen, etwas zu tun oder zu unterlassen. Wenn wir von einem „verbindlichen“ Vertrag sprechen, bedeutet dies, dass dieser rechtskräftig, also gesetzlich vollstreckbar, ist. Damit eine Vereinbarung verbindlich ist, müssen Sie sicherstellen, dass sie die folgenden fünf Bestandteile enthält:

1. Gültiges Angebot und dessen Annahme

Der allererste Schritt des Vertragsprozesses erfordert, dass eine Person oder Partei etwas von einem bestimmten Wert – wie Waren, Dienstleistungen oder Rechte – anbietet und eine andere Person oder Partei dies annimmt. Dies kann auf vielerlei Wege erfolgen. Der Uniform Commercial Code (UCC)– das einheitliche Handelsgesetz, das alle kommerziellen Transaktionen in den Vereinigten Staaten reguliert – hebt explizit hervor, dass „das Angebot, einen Vertrag zu bilden, als Einladung für dessen Annahme auf jegliche unter diesen Umständen angemessene Weise und über jegliches unter diesen Umständen angemessene Medium interpretiert werden soll“. In Deutschland existiert kein separates Vertragsrecht. Stattdessen sind Regelungen zu Verträgen, insbesondere im Hinblick auf Angebot und Annahme, im Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§§ 145 ff. BGB) zu finden. Hier wird z. B. in Bezug auf die Bindung an den Antrag gesagt: „Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat.“ So kann beispielsweise ein Taxifahrer, der am Taxistand wartet, rechtlich als eine Person angesehen werden, die Angebote einholt. In gleicher Weise macht ein Mann, der an der Straßenecke steht und ein Taxi heranwinkt, das Angebot, eine Transportleistung zu erwerben.

2. Betrachtung

Die Betrachtung betrifft die Gegenleistung. Sie stellt sicher, dass alle an der Vereinbarung beteiligten Parteien etwas von Wert zur Verfügung stellen. „Dies kann etwas sein, das getan oder bereitgestellt wird oder unterlassen oder nicht bereitgestellt wird. Wenn eine Partei sich dazu bereit erklärt, etwas zu tun (Ihr Haus zu streichen) oder etwas zu unterlassen (ihr Haus nicht innerhalb der nächsten 30 Tage an jemand anderen zu verkaufen), dann muss sie dafür im Gegenzug etwas erhalten“, erklärt der erfahrene Rechtsanwalt Jeffrey Steinberger in einem Artikel für Entrepreneur. Gemäß dem UCC kann Betrachtung ein Versprechen, eine Leistung, eine Unterlassung oder Eigentum mit rechtlichem Wert sein. Der wirtschaftliche Vorteil ist jedoch fakultativ. Ein Geschenk oder unentgeltliches Versprechen erfüllen diese Kriterien nicht, da keine Verhandlung stattfindet. Das Gleiche gilt für in der Vergangenheit erbrachte Leistungen, da ihnen kein Austausch zugrunde liegt.

In Deutschland greift das Schuldrecht in Bezug auf die Leistung und Leistungserbringung, die „ein Tun, ein Dulden oder ein Unterlassen zur Erfüllung einer Schuld“ darstellt. § 241 Abs. 1 BGB drückt dies wie folgt aus: „Kraft des Schuldverhältnisses ist der Gläubiger berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern. Die Leistung kann auch in einem Unterlassen bestehen.“

3. Beiderseitige Zustimmung

Verbindliche Verträge müssen per Definition die Zustimmung aller beteiligten Parteien erhalten. Die Tatsache, dass die am Vertrag beteiligten Parteien ihren Willen bekunden, sich der Vereinbarung zu verpflichten und ihre vertraglichen Leistungen zu erbringen, muss objektiv nachgewiesen werden und wird häufig durch ein gültiges Angebot und dessen Annahme ausgedrückt. Zu einer umfassenden Definition rechtsverbindlicher Vereinbarungen und der erforderlichen vertraglichen Willenserklärung gehört, dass die Zustimmung der beteiligten Personen oder Parteien freiwillig erfolgen muss – also weder durch Nötigung, unter Vorspiegelung falscher Tatsachen noch irrtümlich eingeholt werden darf.

4. Rechtmäßigkeit

Kein rechtsverbindlicher Vertrag kann Bedingungen enthalten, die unter der geltenden Rechtsprechung illegal sind. Das bedeutet, dass z. B. eine Vereinbarung, die einer Partei eine Vergütung als Gegenleistung für einen Autodiebstahl zusichert, nicht gerichtlich durchsetzbar ist.

5. Kapazität

Alle Personen oder Parteien, die einen Vertrag eingehen, müssen geschäftsfähig sein – also das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter haben oder über die erforderliche geistige Kompetenz verfügen. Das bedeutet, dass die Unterzeichnenden zum Zeitpunkt der Unterschrift die Kapazität haben müssen, alle relevanten Fakten und Erwägungen zu verstehen und auf ihnen basierend eine rationale Entscheidung zu fällen. Minderjährige und geistig behinderte Menschen sind typische Beispiele für juristische Personen, die dieses Kriterium nicht erfüllen. In einigen Fällen werden auch nicht registrierte Unternehmen und Freiwilligenorganisationen dieser Kategorie zugeordnet.

Die Hauptarten rechtsverbindlicher Dokumente

Bilateraler Vertrag

Die gängigste Art verbindlicher Vereinbarungen ist der bilaterale Vertrag. Er verpflichtet beide Parteien, ihren beiderseitigen Versprechen nachzukommen. So verspricht z. B. in einem Kaufvertrag ein Käufer, den Preis für eine Ware zu zahlen, deren Lieferung der Verkäufer verspricht. Arbeitsverträge, Mietverträge und Garantien sind ebenfalls Beispiele für rechtsverbindliche Verträge, die bilateral sind.

Einseitiger Vertrag

Einseitige Verträge sind einseitige Vereinbarungen, die nur einer Partei vertragliche Verpflichtungen oder das Erbringen einer Leistung auferlegen. Anders ausgedrückt: Der Anbieter erbringt eine Leistung für den Angebotsempfänger, wenn dieser z. B. eine bestimmte Handlung ausführt, die ihm jedoch freigestellt ist. Im Gegensatz zu bilateralen Verträgen besteht die vertragliche Verpflichtung in diesem Fall ausschließlich für den Anbieter. Gängige Beispiele für einseitige Vereinbarungen sind Schenkungen und Bürgschaften.

Was bedeutet „unverbindlich“ im Vertragsrecht?

Einem unverbindlichen Vertrag mangelt es entweder an einem der oben aufgeführten zentralen Bestandteile oder er enthält spezifische Formulierungen, die angeben, dass die Vereinbarung unverbindlich ist.

Eine Absichtserklärung (engl. letter of intent, LOI) ist ein gängiges Beispiel für ein unverbindliches – oder freibleibendes – Angebot. Der Begriff bezieht sich auf ein Dokument, das die vorläufige Verpflichtung einer Partei darstellt, Geschäfte mit der anderen Partei abzuwickeln, und das die Bedingungen des voraussichtlichen Geschäftsabschlusses grob skizziert. Unternehmen nutzen LOIs häufig, um Transaktionen wie Firmenfusionen und -übernahmen anzukündigen, bevor der Deal schwarz auf weiß unterzeichnet wird. Auch Jobsuchende und Studierende mögen Absichtserklärungen an Personalverantwortliche oder Sachbearbeiter der Zulassungsstelle schicken, um deren Aufmerksamkeit zu erzielen.

Ein Plädoyer für elektronische Signaturen: Was macht eine elektronische Signatur legal?

Laut Gartnerhandelt es sich bei einer elektronischen Signatur um eine nachverfolgbare E-Mail oder ein biometrisches Merkmal, das auf eine Nachricht angewendet wurde. Das biometrische Merkmal kann z. B. auf digitalisierter Handschrift basieren, die mittels Kryptografie in eine digitale Unterschrift umgewandelt wird. In anderen Fällen wird ein biometrisches Merkmal wie ein Fingerabdruck mit einem Hash oder Digest der Nachricht kombiniert, um die Absicht der unterschreibenden Person anzuzeigen. Elektronische Signaturen können nicht im Zuge von Fälschungen aus einem Dokument entfernt und zu einem anderen hinzugefügt werden.

Alltägliche Beispiele für elektronische Signaturen sind, wenn Nutzer zum Unterschreiben einer Kreditvereinbarung ihren Namen einfach über die Tastatur eingeben oder mithilfe einer Maus oder eines Touchpads unterzeichnen; eine PIN zur Einreichung ihrer Einkommenssteuererklärung eingeben; auf „Ich stimme zu“ klicken, um die Geschäftsbedingungen einer Webseite zu akzeptieren, oder einen Finger verwenden, um zur Bestätigung des Erhalts eines Pakets eine elektronische Signatur auf dem Handy oder Tablet des Kuriers zu erstellen.

Elektronische Signaturen haben im letzten Jahrzehnt einen rapiden Aufschwung erlebt – insbesondere in den Vereinigten Staaten, wo Gesetzgeber nicht nur eines, sondern sogar zwei Gesetze verabschiedet haben, um die Rechtsverbindlichkeit elektronischer Signaturen zu regeln und eine weitverbreitete branchenübergreifende Nutzung zu fördern.

Der Electronic Signatures in Global and National Commerce Actoder E-Sign Act wurde im Jahr 2000 verabschiedet, um eine Regelung bezüglich der Gültigkeit elektronischer Aufzeichnungen und Signaturen für Transaktionen, die den inländischen Handel oder Geschäfte über die Staats- und Landesgrenzen hinweg betreffen, zu bieten. Der Uniform Electronic Transactions Act – oder kurz UETA – wurde im selben Jahr als Antwort auf die Zunahme elektronischer Kommunikations- und Geschäftsabwicklungsmittel ins Leben gerufen.

Ähnliche Gesetze für elektronische Signaturen sind in allen Ecken der Welt wie Pilze aus dem Boden geschossen. Im Jahr 2014 wurde die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste, kurz eIDAS, verabschiedet, um grenzüberschreitende Transaktionen zu sichern und einen vorhersehbaren Regelungsrahmen zu schaffen. Die zwei wichtigsten Gesetze zur Regulierung der Verwendung elektronischer Signaturen in der Schweiz sind das Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES) und das Obligationenrecht (OR), während im Vereinigten Königreich die eIDAS-Verordnung als rechtliches Rahmenwerk für denselben Zweck übernommen wurde.

Elektronische Signaturen unter Verträgen: Was macht sie verbindlich?

Die gesetzlichen Anforderungen an elektronische Signaturen gemäß dem US-amerikanischen E-Sign Act und UETA lauten wie folgt:

1. Absicht

Für eine rechtsverbindliche elektronische Signatur ist der Nachweis der Überlegung und Willensbekundung nach Kenntnisnahme seitens der unterschreibenden Person erforderlich, um dem Abkommen beizutreten und dessen Bedingungen zu akzeptieren. Die Verwendung einer Maus, eines Touchpads oder eines Touchscreens zur Unterzeichnung oder das Eintippen des Namens in das Signaturfeld des Dokuments sind die gängigsten Wege, dies zu erzielen.

2. Aufzeichnung

Laut Rechtsanwaltskanzlei Tucker Arensberg muss zum Zeitpunkt der Unterschrift eine Aufzeichnung der elektronischen Signatur erstellt werden, die den Prozess anzeigt, mittels dem das Dokument von der unterschreibenden Person angenommen wurde. Online-Prozesse zur Vertragsunterzeichnung erfolgen meist via E-Mail, wobei die E-Mail-Nachrichten selbst normalerweise diese Anforderung erfüllen, da sie eine Aufzeichnung der Transaktion darstellen.

3. Willensbekundung und Verweigerung

Im Fall einer Online-Vertragsunterzeichnung sind Verbraucher gesetzmäßig verpflichtet, ihre Einverständniserklärung für den elektronischen Signaturprozess zu geben, indem sie dem elektronischen Geschäftsabschluss zustimmen. In gleicher Weise sollte den unterschreibenden Personen auch die Möglichkeit gegeben werden, die elektronische Signatur zu verweigern. In diesem Fall müssen sie darüber aufgeklärt werden, wie die eigenhändige Unterschrift erfolgen kann.

Aber das ist noch nicht alles. Abhängig von der zuständigen Gerichtsbarkeit, der die Vertragsparteien angehören, sind für Rechtsdokumente wie Kreditverträge, Testamente, Adoptionsunterlagen, Vollmachten etc. vom Gesetz her ausschließlich handschriftliche Unterschriften zulässig. Handschriftlich signierte Dokumente können außerdem von den unterschreibenden Personen verlangt werden. Der US Code legt beispielsweise ausdrücklich fest, dass jede an Vertragsverhandlungen beteiligte Person das Recht hat, die Nutzung elektronischer Aufzeichnungen oder Signaturen zu verweigern oder zu akzeptieren.

Elektronisches Signieren mit Zuversicht: Tresorit eSign

Tresorits elektronische Signatur für Dokumente wurde mit der gleichen Vision geschaffen, die all unseren Lösungen vorausgeht: Nutzern bessere Kontrolle über ihre Daten zu bieten. Wenn wir von der Sicherung einer digitalen Wirtschaft sprechen, bedeutet dies, dass alle von Unternehmen verwalteten Datenbestände gesichert werden müssen, einschließlich der Dokumente, die eine Unterschrift verlangen.

Nutzen Sie Tresorit eSign für Folgendes:

  1. Signieren Sie jegliche Dokumente auf schnellere Weise elektronisch, ohne dabei die Sicherheit aufs Spiel zu setzen – ganz gleich, ob es sich um einen Vertrag über den Kauf von Vermögenswerten, Arbeitsverträge oder Geheimhaltungsvereinbarungen handelt.
  2. Erstellen Sie differenzierte Zugriffskontrollen für Dokumente und teilen Sie diese auf sichere Weise mit internen oder externen Unterzeichnenden über verschlüsselte E-Mails oder mithilfe verschlüsselter Links.
  3. Behalten Sie fertiggestellte und ausstehende Anfragen im Blick und richten Sie einen sicheren Speicherort für Verträge für die abteilungsübergreifende Zusammenarbeit ein – alles an einem Ort.
  4. Managen Sie den Signaturprozess in drei einfachen Schritten: Erstellen Sie eine eSign-Anfrage, teilen Sie den Link für die eSign-Anfrage mit allen an der Vertragsunterzeichnung beteiligten Personen und erhalten Sie eine Benachrichtigung, wenn diese das Dokument unterschrieben haben.